Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 1519/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 07.07.2004 - II R 3/02
Sachliche Unbilligkeit der Erhebung von Grunderwerbsteuer
Überdies ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet, um in der Sondersituation der Wiedervereinigung das Ziel der Rechtseinheit zwischen alten und neuen Bundesländern zu verwirklichen (BVerfG-Beschlüsse vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1990, Allg., Rechtsspruch 100; vom 24. September 1997 1 BvR 647/91, Zeitschrift für Vermögens- und Immobilienrecht --VIZ-- 1998, 101; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BFHE 171, 351, BStBl II 1993, 630). - BFH, 11.06.1997 - II B 93/96
Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene …
Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1990, Allg. Rechtsspruch 100) ausgeführt, daß derartige - zeitlich begrenzt wirksame - Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden. - BFH, 31.05.2006 - II R 32/04
Sog. Ost-West-Betriebe; Aufteilung des EW des BV
Überdies ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet, um in der Sondersituation der Wiedervereinigung das Ziel der Rechtseinheit zwischen alten und neuen Bundesländern zu verwirklichen (BVerfG-Beschlüsse vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1990, Allg., Rechtsspruch 100; vom 24. September 1997 1 BvR 647/91, Zeitschrift für Vermögens- und Immobilienrecht --VIZ-- 1998, 101; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 II R 3/02, BFHE 206, 374, BStBl II 2004, 1006, m.w.N.).
- BFH, 03.09.1999 - I B 169/98
Rechtsschutzinteresse für Beschwerde gegen AdV-Beschluss
Insoweit hat das BVerfG ausgeführt, daß derartige --zeitlich begrenzt wirksame-- Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden (Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz 1990, Allgemeines, Rechtsspruch 100; vgl. auch BVerfG-Beschlüsse vom 28. April 1999 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95, BGBl I 1999, 1060; vom 24. September 1997 1 BvR 647/91 u.a., DDR-Spezial 1997 Nr. 47, 7 f.). - BFH, 10.12.1997 - II B 12/97
Einheitswert des Betriebsvermögens in den neuen Bundesländern
Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1990, Allgemeines, Rechtsspruch 100) ausgeführt, daß derartige --zeitlich begrenzt wirksame-- Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden. - BFH, 29.09.1999 - II B 20/99
BV im Beitrittsgebiet
Dazu hat das BVerfG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1990, allgemeiner Rechtsspruch 100) ausgeführt, daß derartige --zeitlich begrenzt wirksame-- Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden. - BFH, 29.07.1998 - II B 18/98
Grundstück in Sachsen - Grundsteuermeßbetrag - Einheitswert - Althauseigentümer …
Für eine schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Streitfall wäre es daher notwendig gewesen, daß der Kläger sich mit der zu der Frage des einigungsbedingten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. z.B. BVerfG-Beschluß vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1990, Allgemeines, Rechtsspruch 100) sowie des BFH (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BFHE 171, 351, BStBl II 1993, 630, und Beschluß vom 11. Juni 1997 II B 93/96, BFHE 183, 230, BStBl II 1997, 527) auseinandergesetzt hätte. - FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im …
Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz 1990, Allg., Rechtsspruch 100) ausgeführt, dass derartige - zeitlich begrenzt wirksame - Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden. - LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09 Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 19. Dezember 1991 2 BvR 1519/90 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz 1990, Allg., Rechtsspruch 100) ausgeführt, daß derartige -zeitlich begrenzt wirksame- Übergangsvorschriften mit solchen Regelungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Gesetzesänderung oder der Neuregelung eines Rechtsgebiets für die zeitliche Geltung des neuen Rechts getroffen werden.